Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pro-Glas KG
1. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrages.
b. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung
des Verkäufers Gültigkeit.
c. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten auch ihre Gültigkeit,wenn einzelne Teile daraus aus irgendwelchen Gründen ihre Wirksamkeit verlieren sollten.
d. Allfällige Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten haben für den
Verkäufer keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich widersprochen hat oder im Einzelfall bereits Erfüllungshandlungen gesetzt hat.
2. Angebot und Aufträge
a. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote des Verkäufers freibleibend. An den Verkäufer erteilte Aufträge erhalten erst durch
schriftliche Bestätigung des Verkäufers Gültigkeit. Jegliche Abänderung, Ergänzung oder Auflösung getroffener Vereinbarungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.
b. Sollten auf der Käuferseite Umstände auftreten, welche eine klaglose Übernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gefährden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen,
steht es dem Verkäufer frei, auch bereits bestätigte Aufträge zu stornieren oder deren Erfüllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übernahme und Bezahlung aufzu-
schieben. In solchen Fällen kann ein Lieferverzug des Verkäufers nicht entstehen.
3. Preise
a. Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie mittels schriftlicher Auftragsbestätigung bestätigt wurden.
b. Ungeachtet dessen behält sich der Verkäufer das Recht vor, fixierte Preise zu erhöhen, wenn Kostensteigerungen allgemeiner Art, wie z.B. Lohnerhöhungen, Preissteigerungen
für Roh- und Hilfsstoffe, Anhebung und Einführung von Steuern, Erhöhung der Transportkosten, der Entsorgungs- und Verwertungskosten, Valutenänderung oder Ähnliches
stattfinden.
c. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, exclusive Transportkosten und exklusive Entsorgungs- und Verwertungskosten.
4. Zahlungsbedingungen
a. Sämtliche Preise verstehen sich innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge.
b. Zahlungen gelten als geleistet, wenn die Gutschriftsanzeige des Geldinstitutes beim Verkäufer vorliegt.
c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 6% über den
jeweils geltenden Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedenfalls aber zumindest 12% p.a. in Rechnung stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der
Käufer, alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu ersetzten.
d. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder
die Einziehung von Wechseln oder Schecks gehen zu Lasten des Käufers.
e. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, welche auf verminderte Kreditfähigkeit des Käufers hindeuten und dem Verkäufer erst nach Abschluss des Vertrages
bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen auch im Falle einer Stundung zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht eingelöst sein, so hat der Verkäufer
dennoch sofortigen Anspruch auf Bezahlung.
f. Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. Überschreitung eines bestimmten Zahlungszieles, schleppende Zahlungsweise, Eingang ungünstiger Auskünfte
usw. berechtigen den Verkäufer, Sicherstellung oder Vorausleistung der Zahlung vor Leistungserstellung zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.
5. Aufrechnungsverbot
Den Vertragspartner trifft ein Aufrechnungsverbot, d.h. die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung durch den Käufer ist aus welchen Gründen auch immer
unzulässig.
6. Leistungen
a. Die Lieferart ist dem Verkäufer überlassen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers.
b. Als Lieferzeit gilt der Zwischenraum zwischen Datum der Auftragsbestätigung und jenem der Bekanntgabe der Lieferbereitschaft an den Käufer.
c. Alle Angabe über Lieferzeit sind unverbindlich.
d. Bei Abnahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach freier Wahl die angenommene Ware bei sich selbst oder in einem anderen Lagerhaus jeweils auf Kosten des
Käufers einzulagern.
e.Bei höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, Streik, Aussperrung, Maßnahmen der öffentlichen Hand und Ähnlichem ist der Ver-
käufer von der Einhaltung seiner Lieferverpflichtung entbunden, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche erwachsen oder er erteilte Aufträge stornieren kann.
f. Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vom Käufer bei Übernahme der Ware auf den Lieferpapieren vermerkt werden.
g. Beim Lieferverzug durch den Verkäufer trotz fix vereinbarter Lieferzeit oder eines Liefertermines muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen
setzen. Sollte der Verkäufer bis dahin mit der Auftragserfüllung immer noch säumig sein, erwächst dem Käufer das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weiter gehende An-
sprüche geltend machen zu können.
7. Abweichungen
a. Allfällige Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen binnen sechs Tagen ab Ausstellung der Auftragsbestätigung schriftlich eingewendet werden. Anderen-
falls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung samt Lieferbedingungen als vereinbart.
8. Eigentumsvorbehalt
a. Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch anderer aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden, neuen Sachen bis zur
völligen Bezahlung des Kaufpreises vor.
b. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. Für den Fall des
Weiterverkaufes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung erklärt der Käufer, die daraus resultierende Kaufpreisforderung gegen Dritte bereits hiermit
an den Verkäufer vollumfänglich abzutreten. Der Käufer verpflichet sich, auf die Rechnung an Dritte auf diese Zession ausdrücklich hinzuweisen.
c. Jegliche außergewöhnliche Verfügung über vom Verkäufer gelieferte Ware, wie z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung und Ähnliches ist unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet,
dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware unverzüglich zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflicht entsteht für den Käufer Schadenser-
satzpflicht.
9. Rücktrittsrecht
a. Ereignisse, welche die Geschäftsgrundlage dieses Vertrages ganz oder zum Teil einschneidend verändern, mögen sie beim Verkäufer oder beim Käufer oder bei deren Zulieferern zu-
treffen, berechtigen den Verkäufer, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anzupassen oder überhaupt aufzulösen
bzw. zurückzutreten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Bad Häring. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit ausdrücklich für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsver-
hältnis unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Kufstein. Der Verkäufer seinerseits ist jedoch jedenfalls berechtigt, nach seiner Wahl, beim
zuständigen Gericht des Käufers zu klagen.
Für jegliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen materiellen Rechts ausdrücklich vereinbart.